Botschaft Pankow

Dienstag, Mai 25, 2004

Ämter-Odysee, Teil 1

... wird sicher mehr als einen Eintrag zu diesem Thema werden.

Heute morgen waren wir auf dem Bauamt um folgendes Problem zu klären. Die neue Botschaft wollen wir um ein zurückgesetztes Geschoss erhöhen. Zweck: die beiden Wohnungen in der dritten Etage werden zu Maisonette-Wohnungen und bekommen mit dem neuen Geschoss jeweils ein großes Wohnzimmer und eine Dachterasse.

Aufstocken darf man aber nicht unbegrenzt. Die maximal zulässige Gebäudehöhe ergibt sich nach deutschem Baurecht aus dem Abstand zum Nachbargrundstück. Jetzt ist es so, dass die Botschaft bereits 90cm höher ist, als sie sein dürfte - sie steht aber nun mal, ist zu DDR Zeiten gebaut worden und genießt deshalb Bestandsschutz.

Gerne hätten wir natürlich auch die 90cm für das neue Geschoss genutzt. Allerdings gilt der Bestandsschutz nicht für neue Aufbauten. Wir werden jetzt also den Aufbau so aus der Symetrieachse verschieben müssen, dass wir mit der Oberkante genügend Abstand zum Nachbargrundstück haben.

Die Alternative wäre gewesen, mit dem Nachbar zu verhandeln, eine Baulast auf seinem Grundstück amtlich eintragen zu lassen. Da wir aber so schon viel Zeit für die Baugenehmigung verlieren - ein viertel Jahr braucht das locker, sagt das Amt - haben wir auf eine zusätzliche Verzögerung verzichtet.

Wenn man erstmal oben auf der Dachterasse (Süd-Ost Ausrichtung) sitzt, ist einem die Symetrie wahrscheinlich egal.